Laut RKW Kompetenzzentrum scheitern über 60 Prozent der Startups an Problemen im Team.
Trotzdem regeln die meisten Gesellschaftsverträge nur, wie man gründet, nicht wie man sich wieder trennt. Oft mit dramatischen Konsequenzen.
In vier Beiträgen zeige ich, wo diese Lücken entstehen: bei der Gründung, im Wachstum, beim Ausstieg und im offenen Konflikt. Mit Fällen aus der Praxis und der Frage, was sich vorher regeln lässt.

Unternehmensphasen, ihre Lücken im Gesellschaftervertrag und die Konsequenzen.
Von uns veröffentlichte Praxisbeispiele
Gründung: Die Lücke, die erst später auffällt
Zwei Gesellschafter, acht Jahre im Geschäft, ein Vertrag ohne Regel für den Ausstieg. Seit einem Jahr verhandeln sie nicht über den Preis, sondern darüber, wie man ihn überhaupt bestimmt. Warum Mustervorlagen bei mehreren Gesellschaftern ein Risiko sind und was sich auch nachträglich noch regeln lässt.
Wachstum: Wenn die alte Mehrheit nicht mehr trägt
Aus zwei Gründern werden vier Gesellschafter, aber die Beschlussregeln stammen noch aus der Gründungszeit. Dann verlangt der Investor ein Vetorecht, und die Entscheidung bleibt monatelang liegen. Wie Deadlock-Situationen entstehen und woran man erkennt, dass der Vertrag nicht mehr passt.
Exit: Der Streit ist selten der Preis
Ein Gesellschafter soll oder will aussteigen, und am Ende stehen zwei Jahre und drei Gutachten im Raum. Das Gesetz schreibt keine Bewertungsmethode vor, und Buchwertklauseln halten vor Gericht oft nicht stand. Was ein Vertrag zu Bewertung und Zahlungsmodalitäten festlegen sollte, bevor jemand geht.
Konflikt: Wenn keine Seite mehr nachgibt
Ein Gesellschafter mit 0,57 Prozent der Anteile blockiert eine Kapitalerhöhung, und die Gesellschaft steht still. Bei einer 50/50-Beteiligung gibt es nicht einmal eine Minderheit, die man überstimmen könnte. Welche Eskalationsstufen im Vertrag fehlen, wenn aus Streit Handlungsunfähigkeit wird.
Vier Situationen, eine gemeinsame Lücke
Gelähmt hat die Unternehmen selten der Streit selbst, sondern der Vertragspunkt, der die Trennung regelt. Dieser wird oft vernachlässigt und fällt den Gesellschaftern später auf die Füße. Wie sich das, auch in einer bestehenden Gesellschaft, nachholen lässt und wie die Situation auch im Konfliktfall angegangen werden kann, dazu möchte ich mich gerne mit ihnen austauschen.
